Mit dem Steuergesetz 2024 hat die Finanzverwaltung beschlossen, Unterhaltszahlungen künftig nur noch per Banküberweisung auf das Konto des Unterhaltsempfängers zu akzeptieren.

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Die Möglichkeit, Unterhaltszahlungen in bar nachzuweisen, ist damit vollständig ausgeschlossen. Diese Verschärfung dient der Verhinderung von Steuermissbrauch.

Titelbild KI-generiert