Das am 22.12.2016 verabschiedete Kassengesetz führte einen neuen Artikel zum Schutz vor Manipulation digitaler Datensätze ein. Demnach müssen elektronische Aufzeichnungssysteme ab dem 01.01.2020 über ein zertifiziertes technisches Sicherheitsgerät (TSE) verfügen und Rechnungen ausgestellt werden. Dies verhindert die Manipulation digitaler Daten. Alle zukünftigen Transaktionen müssen ebenfalls vor Manipulation geschützt werden, indem ausgestellte Rechnungen gesperrt werden, sodass alle nachfolgenden Änderungen (Rechnungsausstellung – Stornierung – Neuausstellung) nachvollziehbar sind. Dies geschieht mithilfe eines zertifizierten TSE, dem jede Transaktion eine Transaktionsnummer zuweist, um Lücken in den Datensätzen zu erkennen.
Rechtliche Bestimmungen für elektronische Registrierkassen:
Registrierkassen sind elektronische Datenerfassungssysteme, die über ein zertifiziertes technisches Sicherheitsgerät mit folgenden Komponenten verfügen müssen:
- Sicherheitsmodul
- Speichermedium
- eindeutige digitale Schnittstelle
- elektronische Speicherung von Datensätzen
- Aufzeichnung grundlegender digitaler Datensätze zur Gewährleistung der Integrität, Authentizität und Vollständigkeit der elektronischen Daten
- Funktion zur Rechnungserstellung
- Zertifizierung des technischen Sicherheitsgeräts
Was tun, wenn keine elektronische Kasse vorhanden ist?
Bei der Einführung der Pflicht zur Nutzung elektronischer Aufzeichnungssysteme hat der Gesetzgeber auf die Pflicht zur Nutzung einer Kasse verzichtet. Daher kann jeder Unternehmer anstelle eines elektronischen Aufzeichnungssystems auch eine offene Kasse verwenden. In diesem Fall besteht keine Pflicht zur Ausstellung von Quittungen. Allerdings müssen bei offenen Kassen die gesetzlichen Bestimmungen (§ 146 AO) beachtet werden, d. h. die Aufzeichnungen müssen einzeln, vollständig, korrekt, zeitnah und ordnungsgemäß geführt werden, ebenso wie sonstige Vorschriften und die Rechtsprechung. Unabhängig davon, ob eine offene Kasse oder ein elektronisches Aufzeichnungssystem verwendet wird, kann die ordnungsgemäße Erfassung und Verbuchung von Bareinnahmen und -ausgaben durch eine Kassenprüfung kontrolliert werden.
Welche Angaben müssen auf der Rechnung enthalten sein?
Die datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Angaben sind in § 6 der Kassensicherheitsverordnung geregelt. Neben dem vollständigen Namen und der Anschrift des Leistungserbringers sind dies unter anderem das Ausstellungsdatum des Dokuments, Beginn und Ende der Transaktion, Menge und Art der gelieferten Waren bzw. Art und Umfang der Dienstleistung, der Gesamtbetrag und die darauf entfallende Steuer für die Lieferung oder Dienstleistung sowie der anwendbare Steuersatz oder, im Falle einer Steuerbefreiung, der Hinweis, dass die Lieferung oder Dienstleistung von der Mehrwertsteuer befreit ist.
Sollen ausschließlich Papierrechnungen ausgestellt werden?
Die Rechnungspflicht ist bewusst technologieneutral gestaltet. Kassierer können Rechnungen beispielsweise per E-Mail oder Mobiltelefon ausstellen.
Besteht die Pflicht, für jede Geschäftstransaktion eine Quittung mitzuführen?
Nein, es besteht lediglich die Pflicht, eine Quittung auszustellen und diese unverzüglich auszuhändigen. Es besteht keine Pflicht, die Quittung mitzuführen.
Was geschieht bei Nichterfüllung der Belegpflicht?
Die Belegpflicht ist ein wichtiger Bestandteil des Schutzkonzepts des § 146a AO. Ein Verstoß kann als Hinweis auf die Nichterfüllung der Aufzeichnungspflichten gewertet werden. Dies kann eine Überprüfung der Steuergrundlagen durch das Finanzamt zur Folge haben.
Obaveza prijava kase poreznoj upravi/Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO
Obavijest se može podnijeti poreznoj upravi na sljedeći način od 01.01.2025. god.:
- durch direkte Eingabe des ELSTER-Formulars „Meldeverfahren nach § 146a Abs. 4 AO“ auf www.elster.de
- durch Hochladen der XML-Datei auf www.elster.de in MY ELSTER
- durch Datenübertragung aus der Software über die ERIC-Schnittstelle
- Müssen alle Registrierkassen rückwirkend ab dem 01.07.2025 beim Finanzamt angemeldet werden?
- JA, alle Registrierkassen, die ab diesem Datum noch im Unternehmen in Gebrauch sind.
- Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass alle neu gekauften oder außer Betrieb genommenen Registrierkassen innerhalb eines Monats beim Finanzamt angemeldet bzw. abgemeldet werden müssen.
Folgende Angaben sind bei der Registrierung/Abmeldung einer Registrierkasse erforderlich:
- Name des Steuerpflichtigen
- Steuernummer des Steuerpflichtigen
- Art der zertifizierten technischen Sicherheitsvorrichtung
- Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
- Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme
- Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
- Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
- Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
Kassenhandbuch
Blagajna se koristi za evidentiranje svih novčanih transakcija poduzeća u računovodstvenom odjelu. Blagajna mora sadržavati sljedeće podatke:
- Datum primitka ili troškova
- Opis transakcije
- Iznos i valuta primitka ili rashoda
- visina i iznos pdv-a
- Trenutačni novčani saldo
Tko je dužan voditi blagajnu – obaveze vođenja blagajne proizlaze iz zakona §140 AO, zajedno sa §146 Absatz 1 Satz 2AO te § 22 UstG.
Prema tome, svi poduzetnici koji moraju voditi knjige i poslovne evidencije važne za oporezivanje, moraju svakodnevno evidentirati sve novčane primitke i rashode. Obveza vođenja blagajne stoga se odnosi na sve poduzetnike bez obzira na upis u trgovački registar, što znači da i mala poduzeća/Kleinunternehmer ako rade sa gotovinom moraju voditi blagajnu.
Titelbild KI-generiert







